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eines Pflichtteils

См. также в других словарях:

  • Pflichtteilsentziehung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Pflichtteilsrecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Pflichtteil gewährt im deutschen Erbrecht Abkömmlingen (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 …   Deutsch Wikipedia

  • Pflichtteil (Deutschland) — Das Pflichtteilsrecht sichert nahen Angehörigen eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Nachlass und setzt so der Testierfreiheit eine gesetzliche Grenze. Abkömmlinge (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB), Eltern (§ 2303 Abs. 2 Satz 1 BGB), Ehegatten… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflichtteil — Der Pflichtteil sichert nahen Verwandten, die ganz oder teilweise enterbt wurden, einen Teil des Nachlasses. Das Pflichtteilsrecht setzt so der Testierfreiheit im Interesse der Beteiligung von nächsten Angehörigen eine gesetzliche Grenze.… …   Deutsch Wikipedia

  • 40 v. Chr. — Portal Geschichte | Portal Biografien | Aktuelle Ereignisse | Jahreskalender ◄ | 2. Jahrhundert v. Chr. | 1. Jahrhundert v. Chr. | 1. Jahrhundert | ► ◄ | 60er v. Chr. | 50er v. Chr. | 40er v. Chr. | 30er v. Chr. | 20er v. Chr …   Deutsch Wikipedia

  • Falcidisches Gesetz — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Testament — Nachlassdokument; Letzter Wille * * * Tes|ta|ment [tɛsta mɛnt], das; [e]s, e: letztwillige schriftliche Erklärung, mit der jmd. für den Fall seines Todes die Verteilung seines Vermögens festlegt: ein handgeschriebenes, [un]gültiges Testament; sie …   Universal-Lexikon

  • Pflichtteil — (lat. Portio legitima auch bloß Legitima) ist derjenige Teil des Nachlasses, der einem gesetzlichen Erben vom Erblasser nur aus ganz besondern, gesetzlich festgelegten Gründen entzogen werden kann. Von einem Noterben (s. d.) unterscheidet ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Enterbung — Ent|ẹr|bung 〈f. 20〉 das Enterben * * * Ent|ẹr|bung, die; , en: das Enterben. * * * Ent|erbung,   Ausschluss eines Verwandten oder des Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge; nach früherem Recht auch Ausschluss des nichtehelichen Kindes vom… …   Universal-Lexikon

  • Jastrowsche Formel — Die Jastrowsche Formel (benannt nach dem Verfasser eines Aufsatzes in der Deutsche Notar Zeitschrift 1904, Seite 424 ff., in dem sie erstmals vorgeschlagen wurde) ist eine Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen von gemeinschaftlichen Testamenten (siehe …   Deutsch Wikipedia

  • Abdicatio — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

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